Nach einem Unfall wird man schnell mit dem Problem konfrontiert, bereits außergerichtlich sämtiche Ansprüche gegenüber dem Unfallgegener oder auch der Versicherung geltend zu machen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, wie Reparaturkosten, Gutachterkosten, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung, Unkostenpauschale, Ersatz von Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall oder eines angemessenen Schmerzensgeldes. Sollten Sie schuldlos in einen Unfall verwickelt worden sein, sind die Kosten der Beauftragung eines Anwaltes von der Partei zu tragen, welche den Unfall verursacht hat.