Das Erbrecht ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Zivilrechts und auch im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Es befasst sich mit der gesetzlichen Erbfolge und regelt die vom Erblasser bestimmte Erbfolge, das Erbrecht der Ehegatten, Testamente etc.

Sie können aber auch Ihren letzten Willen abweichend von den gesetzlichen Regelungen niederlegen.

Wenn Sie Fragen zur Testamentsgestaltung oder zu den bei Ihnen vorliegenden Familienverhältnissen und deren erbrechtliche Bedeutung haben, dann wenden Sie sich an uns.