Das Sozialrecht ist eine sehr weite Rechtsmaterie und umfasst neben dem Arbeitslosengeld (auch ALG I und ALG II oder Hartz IV genannt) auch das Recht der Krankenversicherung und das Rentenrecht. Wir bearbeiten lediglich die Angelegenheiten, welche das Arbeitslosengeld betreffen. Wenn Sie also mit Ihrem Bescheid vom JobCenter oder der Bundesagentur für Arbeit Probleme haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Auch für die anderen Spezialgebiete können wir Ihnen einen vertrauensvollen Anwalt benennen.